Was du absetzen kannst, welche Steuerklasse zu euch passt und was auf dich zukommt, wenn du dich selbstständig machst.
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Die Auswahl stützt sich auf amtliche Statistiken zu Steuererklärungen, Steuerklassen und Elterngeld. Alle Zahlen gelten für Deutschland.
Frauen waren in Steuerklasse V, bei den Männern waren es rund 386.000. Die Klasse senkt dein Netto und damit auch Elterngeld und Arbeitslosengeld. Was ihr ändern könnt, steht unter Du bist verheiratet.
Statistisches Bundesamt, 2024
bekamen Angestellte im Schnitt zurück, wenn ihnen das Finanzamt nach der Steuererklärung etwas erstattet hat. Ob du musst und was du absetzen kannst, steht unter Du bist angestellt.
Statistisches Bundesamt, 2026
Frauen haben 2025 Elterngeld bekommen. Es ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen, und ab 410 € ist die Steuererklärung Pflicht. Was das heißt, steht unter Du bekommst ein Kind.
Statistisches Bundesamt, 2026
2022 wurden rund 11,6 Millionen Angestellte nicht zur Einkommensteuer veranlagt, mehr als zwei von fünf (Statistisches Bundesamt, 2026). Viele müssten keine Steuererklärung abgeben, viele bekämen aber Geld zurück.
Als Angestellte ist sie Pflicht, wenn du Steuerklasse VI hast, ihr verheiratet seid, beide arbeitet und eine von euch Steuerklasse V hat oder ihr das Faktorverfahren nutzt. Pflicht ist sie auch, wenn du mehr als 410 € Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen hast oder deine übrigen Einkünfte, etwa der Gewinn aus einer Nebentätigkeit oder der Überschuss aus einer Vermietung, über 410 € liegen. Sonst ist sie freiwillig, und du kannst sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Für 2022 geht das noch bis zum 31. Dezember 2026.
Bist du zur Abgabe verpflichtet und machst sie selbst, hast du bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Mit Steuerberaterin oder Lohnsteuerhilfeverein läuft die Frist für 2025 bis zum 1. März 2027. Gibst du zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen.
Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € für Jobkosten ab. Belege bringen dir also erst etwas, wenn du darüber kommst. Seit 2026 zählen für den Arbeitsweg 0,38 € pro Kilometer, ab dem ersten Kilometer und nur für die einfache Strecke.
Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, setzt du 6 € an, höchstens 1.260 € im Jahr. Die Pauschale gehört zu den Jobkosten und wirkt deshalb erst, wenn du insgesamt über die 1.230 € kommst.
Für Handwerkerinnen, Putzhilfe oder Gartenpflege im eigenen Haushalt ziehst du 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, bis zu 1.200 € für Handwerksleistungen und 4.000 € für Dienstleistungen im Jahr. Dafür brauchst du eine Rechnung und musst überweisen, bar bezahlt zählt nicht.
Bei kleinerem Einkommen wird oft mehr Lohnsteuer abgezogen, als am Ende fällig ist. Mehr als die Hälfte der Minijobs haben Frauen (Minijob-Zentrale, 2026).
In der Regel nicht. Bis 603 € im Monat zahlt meistens die Arbeitgeberin pauschal 2 % Steuer, damit ist alles erledigt. Nur wenn der Minijob über deine Steuerklasse abgerechnet wird, musst du ihn angeben. Ob das so ist, sagt dir das Lohnbüro.
Im sogenannten Midijob zahlst du Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse, aber geringere Sozialabgaben. In Steuerklasse V wird dabei viel Lohnsteuer einbehalten. Was davon am Ende wirklich anfällt, ergibt erst die gemeinsame Steuererklärung.
Oft ja. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 12.348 € im Jahr zahlst du 2026 keine Einkommensteuer. Wurde trotzdem Lohnsteuer abgezogen, etwa weil du nur einige Monate gearbeitet hast, bekommst du sie mit der Erklärung zurück.
Der zweite Job läuft über Steuerklasse VI, und dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Ein pauschal versteuerter Minijob als Zweitjob löst diese Pflicht nicht aus.
Steuerklasse V haben fast nur Frauen. Sie verändert nicht, wie viel Steuer ihr im Jahr zahlt, aber sehr wohl, was dir jeden Monat bleibt.
Nein, die Steuerklasse verteilt nur den monatlichen Abzug zwischen euch. Was ihr im Jahr zahlt, ergibt erst die Steuererklärung, und mit III und V ist sie Pflicht. Von den Paaren mit dieser Kombination mussten zuletzt knapp 46 % nachzahlen (Statistisches Bundesamt, 2024).
Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld werden aus deinem Netto berechnet und fallen in Steuerklasse V deutlich niedriger aus. Fürs Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den meisten der zwölf Monate vor dem Mutterschutz galt. Ein Wechsel muss also spätestens sieben Monate vorher wirksam sein. Beim Arbeitslosengeld zählt ein Wechsel nur, wenn die neue Klasse zum Verhältnis eurer Gehälter passt. Ein schneller Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit bringt deshalb meist nichts.
Ihr habt beide Steuerklasse IV mit einem Faktor, der die gemeinsame Steuer nach euren tatsächlichen Gehältern verteilt. So spiegelt dein Netto deinen Anteil, und hohe Nachzahlungen werden seltener. Ihr beantragt es gemeinsam beim Finanzamt, auch über ELSTER.
Stand Oktober 2026 nicht. Die frühere Bundesregierung wollte sie ab 2030 durch das Faktorverfahren ersetzen, beschlossen wurde das nicht. Beide Klassen sind weiter wählbar, und ihr könnt mehrmals im Jahr wechseln.
Mütter planen im Schnitt fast 15 Monate Elterngeld ein (Statistisches Bundesamt, 2026). Das Jahr hat Folgen für die Steuererklärung, die viele erst mit dem Bescheid bemerken.
Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf euer übriges Einkommen. Ab 410 € im Jahr musst du deshalb eine Erklärung abgeben. Nachzahlungen treffen vor allem Paare, in denen eine von euch weiterverdient.
Nein, das Finanzamt prüft in der Steuererklärung von selbst, was für euch günstiger ist. 2026 gibt es 259 € Kindergeld im Monat. Bei höherem Einkommen wirkt der Freibetrag stärker, dann wird das Kindergeld damit verrechnet.
80 % der Betreuungskosten, höchstens 4.800 € pro Kind im Jahr, solange es jünger als 14 ist. Du brauchst eine Rechnung und musst überweisen, Essensgeld zählt nicht. Zahlt deine Arbeitgeberin einen Zuschuss zur Kita, ist er bis zum Schulbeginn steuerfrei.
Du bekommst einen Entlastungsbetrag von 4.260 € im Jahr, für jedes weitere Kind 240 € mehr. Er steckt in Steuerklasse II. Voraussetzung ist, dass das Kind bei dir gemeldet ist und keine andere erwachsene Person in deinem Haushalt lebt. Ein volljähriges Kind, für das du noch Kindergeld bekommst, zählt nicht.
Mit dem ersten Depot kommen die ersten Steuerfragen: was steuerfrei bleibt und wie du zu viel gezahlte Steuer zurückholst.
1.000 € Zinsen, Dividenden und Kursgewinne im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung 2.000 €. Damit die Bank davon keine Steuer abzieht, gibst du ihr einen Freistellungsauftrag. Hast du mehrere Banken, teilst du den Betrag zwischen ihnen auf.
Ja, über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung. Das passiert oft, wenn der Freistellungsauftrag zu niedrig war oder bei der falschen Bank lag.
Nicht unbedingt. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen, dann wird dein niedrigerer Satz angesetzt. Liegt dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag, kannst du der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben.
Verluste aus Aktienverkäufen werden nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet. Hast du mehrere Banken, lass dir bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung ausstellen, dann verrechnet das Finanzamt über alle Depots hinweg.
Wie du ein Depot aufbaust, steht unter Vermögensaufbau.
Sieben von zehn Gründungen starten neben dem Job (KfW, 2026). Steuerlich musst du dabei von Anfang an ein paar Dinge richtig machen.
Spätestens einen Monat nach dem Start, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Ist deine Tätigkeit ein Gewerbe, meldest du sie zusätzlich beim Gewerbeamt an. Freiberuflerinnen brauchen keine Gewerbeanmeldung.
Du berechnest keine Umsatzsteuer und sparst dir die Voranmeldungen, kannst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen. Das geht, solange du im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz machst. Im Gründungsjahr gilt eine strengere Grenze: Dann darfst du im laufenden Jahr höchstens 25.000 € Umsatz machen. Überschreitest du eine Grenze im laufenden Jahr, gilt die Umsatzsteuer ab diesem Umsatz, nicht erst ab dem nächsten Jahr.
Als Angestellte bleibt ein Gewinn aus Nebentätigkeiten bis 410 € im Jahr steuerfrei, bis 820 € wird er nur teilweise besteuert. Für eine Übungsleitertätigkeit, etwa im gemeinnützigen Sportverein, sind zusätzlich bis 3.300 € Einnahmen im Jahr steuerfrei, für ein Ehrenamt bis 960 €.
Du rechnest Einnahmen minus Ausgaben und gibst das mit der Anlage EÜR ab. Der Gewinn kommt zu deinem Gehalt dazu und wird mit deinem persönlichen Satz besteuert. Bist du Gewerbetreibende, fällt Gewerbesteuer nur auf den Teil deines Gewinns über 24.500 € im Jahr an, und sie wird zum großen Teil auf deine Einkommensteuer angerechnet. Freiberuflerinnen zahlen keine Gewerbesteuer.
Gut ein Drittel der Selbstständigen in Deutschland sind Frauen (WSI, 2025). Die typische Überraschung kommt im zweiten Jahr, wenn Nachzahlung und Vorauszahlungen gleichzeitig fällig werden.
Das Finanzamt setzt vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer fest, oft schon nach deinem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, spätestens nach der ersten Steuererklärung. Fällig sind sie am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Ändert sich dein Gewinn deutlich, kannst du sie anpassen lassen.
Die Umsatzsteuer, die du einnimmst, gehört dem Finanzamt, leg sie komplett zur Seite. Für die Einkommensteuer gibt es keine feste Quote, weil sie von deinem Gewinn abhängt. Am sichersten ist ein eigenes Konto mit einer Quote, die du mit deiner Steuerberaterin festlegst.
In der Regel jedes Quartal, monatlich, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 € lag. Fällig ist die Voranmeldung am 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Seit 2025 musst du E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und speichern können, auch als Kleinunternehmerin. Selbst ausstellen musst du sie an Unternehmen ab 2027, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, ab 2028 in jedem Fall. Kleinunternehmerinnen sind davon ausgenommen.
Rechnungen und Kontoauszüge acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre.
2025 wurden in Deutschland rund 130.100 Ehen geschieden (Statistisches Bundesamt, 2026). Was rechtlich gilt, steht unter Recht. Steuerlich ändert sich ab dem Jahr nach der Trennung einiges.
Für das Trennungsjahr könnt ihr noch zusammen veranlagt werden und den Splittingtarif nutzen, wenn ihr in dem Jahr mindestens einen Tag nicht dauernd getrennt gelebt habt. Dafür müsst ihr beide zustimmen. Ab dem Folgejahr wird jede von euch einzeln veranlagt. Deine Steuerklasse ist dann I, mit Kind II. Wer Steuerklasse III hat, muss die Trennung dem Finanzamt melden. Klärt früh, wer eine Erstattung oder Nachzahlung für das Trennungsjahr bekommt oder trägt.
Wer Unterhalt an die frühere Partnerin oder den früheren Partner zahlt, kann bis 13.805 € im Jahr absetzen, zuzüglich übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Person, die den Unterhalt bekommt, muss zustimmen und ihn dann selbst versteuern. Bekommst du Unterhalt, vereinbar vor deiner Unterschrift, dass dir die Steuernachteile ausgeglichen werden.
Beides nicht. Kindesunterhalt ist über Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten, die Kosten des Scheidungsverfahrens sind seit 2013 grundsätzlich nicht absetzbar.
Was rechtlich bei Trennung und Scheidung gilt, steht unter Recht.
2025 wurden in Deutschland 141,1 Milliarden Euro vererbt und verschenkt, 23,1 % mehr als im Jahr davor (Statistisches Bundesamt, 2026).
Ehepartnerinnen und Ehepartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Geschwister, Freundinnen und unverheiratete Partner haben nur 20.000 €.
Ja, alle zehn Jahre neu. Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Wer früh und verteilt schenkt, kann die Freibeträge also mehrmals nutzen.
Steuerlich seid ihr Fremde: 20.000 € Freibetrag und die höchsten Steuersätze. Auch das gemeinsam bewohnte Haus oder die Wohnung erbst du nicht steuerfrei. Das geht nur für Eheleute, eingetragene Lebenspartner und, bis 200 m² Wohnfläche, für Kinder.
Ja, innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer verhandelt. Bis eine Entscheidung vorliegt und der Gesetzgeber reagiert hat, gilt das bisherige Recht. Größere Schenkungen solltest du vorher mit einer Steuerberaterin besprechen.
Mit der GmbH entscheidest du selbst, wie viel du dir als Gehalt zahlst und wie viel im Unternehmen bleibt. Das hat große steuerliche Folgen.
Dein Gehalt als Geschäftsführerin mindert den Gewinn der GmbH und wird bei dir wie Arbeitslohn versteuert. Es muss angemessen sein und vorher schriftlich vereinbart werden. Schüttet die GmbH Gewinn aus, zahlt sie erst rund 30 % und du dann gut 25 % auf den Rest, zusammen also knapp 50 %. Ein angemessenes Gehalt ist deshalb heute meist günstiger. Ihren Vorteil spielt die GmbH aus, wenn der Gewinn im Unternehmen bleibt: Dann sind es nur rund 30 %. Ab 2032 sinkt die Körperschaftsteuer auf 10 %, dann kann bei hohem Einkommen auch die Ausschüttung günstiger sein.
Schüttet deine GmbH Gewinne an deine Holding-GmbH aus oder verkauft die Holding Anteile, sind 95 % davon steuerfrei, bei Ausschüttungen ab einer Beteiligung von 15 %. Effektiv bleiben rund 1,5 % Steuern. Erst wenn die Holding das Geld an dich ausschüttet, zahlst du darauf persönlich Steuern.
Verkaufst du ein Einzelunternehmen ab 55, gibt es einmal im Leben einen ermäßigten Steuersatz. Bei kleineren Gewinnen kommt ein Freibetrag von bis zu 45.000 € dazu, der ab 136.000 € Gewinn abschmilzt und ab 181.000 € ganz wegfällt. Unter 55 hilft die Fünftelregelung, die bei hohen übrigen Einkünften aber wenig bringt. Verkaufst du privat gehaltene GmbH-Anteile ab 1 % Beteiligung, sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig. Wie du die Holding rechtzeitig aufsetzt, steht unter Recht.
Ja. Ab 2028 sinkt sie jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 % auf 10 % ab 2032.
Für viele Frauen ist die Rente nicht steuerfrei, und der Anteil, der versteuert wird, steigt mit jedem Jahrgang.
Das hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 %. Der steuerfreie Teil wird danach als fester Betrag festgeschrieben, spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Ja, wenn deine Einkünfte insgesamt über dem Grundfreibetrag liegen, 2026 also über 12.348 €. Das Finanzamt erfährt von deiner Rente automatisch.
Arbeitest du nach der Regelaltersgrenze als Angestellte weiter, sind seit 2026 bis zu 24.000 € Lohn im Jahr steuerfrei, also rund 2.000 € im Monat. Für Selbstständige und Minijobs gilt das nicht.
Krankengeld ist steuerfrei, wirkt sich aber trotzdem auf deine Steuer aus. Und was du für deine Gesundheit selbst bezahlst, kannst du zum Teil absetzen.
Nein, Krankengeld ist steuerfrei. Es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen, das nennt sich Progressionsvorbehalt. Hast du im Jahr mehr als 410 € Krankengeld bekommen, musst du deshalb eine Steuererklärung abgeben, und oft kommt eine Nachzahlung. Die Krankenkasse meldet den Betrag selbst ans Finanzamt.
Alles, was du selbst zahlst und die Krankenkasse nicht übernimmt: Zuzahlungen zu Medikamenten und Therapien, ärztlich verordnete Behandlungen und Hilfsmittel, Fahrten zur Praxis oder ins Krankenhaus. Abziehen kannst du aber nur den Teil, der über deiner zumutbaren Belastung liegt. Die liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7 % deiner Einkünfte.
Ja. Krankheitskosten zählen in dem Jahr, in dem du sie bezahlt hast. Stehen mehrere große Ausgaben an, etwa für Zahnersatz und eine neue Brille, kann es sich lohnen, sie in dasselbe Jahr zu legen, damit du über die Grenze kommst.
Das sind Hinweise zur Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine Situation sprich mit einer Steuerberaterin und einer Anwältin. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026. Wir arbeiten daran, das Wissen länderübergreifend aufzusetzen.
Angestellt, Teilzeit, Verheiratet, Kind, Geld anlegen, Nebenberuflich, Selbstständig, Trennung, Erben, Eigene GmbH, Rente, Krank
Eine KI erklärt dir Begriffe wie Werbungskosten, legt mit dir eine Belegliste für die Steuererklärung an und übersetzt einen unverständlichen Absatz im Bescheid in klare Sprache. So gehst du deutlich besser vorbereitet ins Gespräch mit deiner Steuerberaterin.
Rechnen lassen solltest du sie nicht ungeprüft. KI-Modelle arbeiten oft mit Werten aus dem Vorjahr, etwa beim Grundfreibetrag oder bei der Kilometerpauschale, und klingen dabei sehr überzeugt. Frag deshalb immer, für welches Jahr ein Wert gilt, und prüf ihn beim Bundesfinanzministerium nach. Steuer-ID und Kontodaten gehören in keinen Chat.
3,3 Millionen Frauen sind in Steuerklasse V, achtmal so viele wie Männer (Statistisches Bundesamt, 2024). Weil Elterngeld und Arbeitslosengeld nach dem Netto berechnet werden, kann das richtig teuer werden. Die Steuerklasse lässt sich rechtzeitig vorher wechseln.
Das sind Hinweise zur Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deine Situation sprich mit einer Steuerberaterin und einer Anwältin. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand Oktober 2026. Wir arbeiten daran, das Wissen länderübergreifend aufzusetzen.
Eine Gründerin baut ihre Agentur als Einzelunternehmen auf. Nach acht Jahren will ein größerer Wettbewerber sie kaufen, der Gewinn aus dem Verkauf liegt bei 500.000 €. Ist sie jünger als 55, zahlt sie darauf ihren persönlichen Steuersatz, schnell über 40 %. Ab 55 gibt es einmal im Leben einen ermäßigten Satz, dann sind es eher 25 %.
Hätte sie von Anfang an eine GmbH gegründet und die Anteile über ihre Holding-GmbH gehalten, fielen beim Verkauf rund 1,5 % Steuern an, solange das Geld in der Holding bleibt und dort neu investiert wird. Holt sie es privat heraus, kommen gut 26 % dazu.
Die GmbH lohnt sich also vor allem, wenn das Geld unternehmerisch weiterarbeiten soll. Dafür kostet sie jedes Jahr mehr Aufwand für Buchhaltung und Abschluss.
30. Oktober 2027, Infinity München. Dort erfährst du auch, wie es mit unserer Wissensplattform weitergeht.