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Verheiratet – und ich dürfte trotzdem nichts tun

Janika, selbstständig

Ich dürfte nichts tun, obwohl wir verheiratet sind.

Wir haben Kinder und bauen gemeinsam Vermögen auf, auch mit Immobilien. Uns war wichtig, dass alles abgesichert ist, falls einer von uns mal nicht handlungsfähig ist.

Überrascht hat mich, dass ich bei der Immobilie meines Mannes nicht allein entscheiden dürfte, wenn er handlungsunfähig im Krankenhaus läge. Ich dürfte nichts tun, obwohl wir verheiratet sind.

Deshalb haben wir ein Testament gemacht und eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht. Mein Tipp: Geht als Paar einmal zum Notar oder zur Fachanwältin und lasst euch beraten, auch zu Sorgerecht, Versicherungen und Patientenverfügung.

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